Erstinstanzliches Verfahren:
Donnerstag, 12. Januar 2023
5. Strafkammer (große Strafkammer) – Saal 201
14:00 Uhr Abgasbe, Verabreichung oder Überlassung von BtM an Minderjährige (5 KLs 3300 Js 15211/22)
Fortsetzungen am: 20.01.2023, 09.00 Uhr, Saal 201
03.02.2023, 09.00 Uhr, Saal 201
09.02.2023, 12.00 Uhr, Saal 201
24.02.2023, 09.00 Uhr, Saal 201
Sachverhalt:
Dem 27-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen im Zeitraum vom 25.04.2020 bis 13.06.2020, am 08.04.2021, am 08.04.2022 sowie am 19.07.2022 in Mainz in sieben Fällen mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel getrieben zu haben.
Zu einem nicht mehr näher bestimmbaren Zeitpunkt vor dem 25.04.2020 soll der Angeklagte sich entschlossen haben, sich durch den Verkauf von Betäubungsmitteln eine dauerhafte Einnahmequelle zu verschaffen. In der Folge soll er in den oben benannten Zeiträumen verschiedenen Abnehmern Kokain verkauft haben. Hierbei soll es sich in den Einzelfällen um Mengen zwischen 100 und 200 Gramm Kokain gehandelt haben. Darüber hinaus soll er am 19.07.2022 über eine Menge von rund 980 Gramm Marihuana verfügt haben.
Der Angeklagte ist bisher strafrechtlich - auch einschlägig - in Erscheinung getreten. Er hat zu den Vorwürfen bisher keine Angaben gemacht.