Weiteres Strafverfahren im April 2023

Beginn eines weiteren Strafverfahrens vor der 5. großen Strafkammer:

Dienstag, 24.04.2023 - 09:00 Uhr - Saal 201 

wegen schweren räuberischen Diebstahls u.a. (5 KLs 3300 Js 29827/22)

Fortsetzung am:         27.04.2023, 09:00 Uhr, Saal 201

                                   03.05.2023, 09:00 Uhr, Saal 201

                                   04.05.2023, 09:00 Uhr, Saal 201

Sachverhalt:

Dem 22-jährigen Angeklagten wird schwerer räuberischer Diebstahl, gefährliche Körperverletzung, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Sachbeschädigung vorgeworfen. 

Im Zeitraum 12.10.2021 bis 20.10.2022 soll der Angeklagte in vier Fällen gegen Türen in der von ihm bewohnten Asylunterkunft in Münster-Sarmsheim getreten und diese beschädigt haben. Hierbei soll in jedem Fall ein Sachschaden zwischen 250 und 500 € entstanden sein. 

Am 23.10.2022 soll er einen Zeugen vor dessen Anwesen in Bingen aufgesucht und diesen aufgefordert haben, sein Mobiltelefon an ihn herauszugeben. Nachdem der Zeuge dem Angeklagten das Telefon nicht übergeben haben soll, soll es der Angeklagte dem Zeugen aus der Hand gerissen haben. Der Zeugen soll den Angeklagten sodann festgehalten haben, um ihn am Weggehen zu hindern. Daraufhin soll der Angeklagte ein Messer aus seiner Jackentasche gezogen haben und in Richtung des Zeugen gestochen haben. Das Messer soll den Zeugen im rechten Bauchbereich getroffen und verletzt haben. 

Am 01.12.2022 soll der Angeklagte im Rahmen eines Haftaufenthaltes in der JVA Dresden einen Bediensteten mit der rechten Faust ins Gesicht geschlagen haben. Weitere Schläge soll der Zeuge nur teilweise abgewehrt bekommen haben. Als ein Bediensteter zur Hilfe gekommen sein soll, soll der Angeklagten auch diesen geschlagen haben. Ein weiterer Bediensteter soll zu Hilfe gekommen sein und auch diesen soll der Angeklagte versucht haben, zu schlagen. Zwei der Bediensteten sollen Verletzungen davon getragen haben. 

Der Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen bisher nicht eingelassen. Er ist bereits einmal strafrechtlich in Erscheinung getreten. 

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