Das Urteil der 1. großen Strafkammer vom 28.07.2022, wonach ein damals 32-jähriger Angeklagter wegen der Tötung seiner Geliebten in der Nähe von Flomborn zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes und versuchten Schwangerschaftsabbruchs verurteilt worden war, ist nun nach der Entscheidung des Bundesgerichtshof rechtskräftig.