Erstinstanzliche Verfahren:
Mittwoch, 06. November 2024
3. Strafkammer (große Strafkammer) - Saal 201
09:00 Uhr Versuch der schweren Brandstiftung (3 KLs 3661 Js 17202/20)
Fortsetzungen am: 11.11.2024, 09:00 Uhr, Saal 201
13.11.2024, 09:00 Uhr, Saal 201
Sachverhalt:
Dem 46-jährigen Beschuldigten wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, im Zustand der Schuldunfähigkeit in zwei Fällen eine schwere Brandstiftung versucht zu haben.
Zum Tatzeitpunkt im Mai 2020 war der Beschuldigte auf einer geschlossen psychiatrischen Station in der Rheinhessen-Fachklinik in Alzey untergebracht. Infolge einer episodischen paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie soll er hier versucht haben, in seinem Zimmer Feuer zu legen. Als dies misslungen sei, habe er die Matratze eines unbenutzten Patientenbettes in einem anderen Zimmer angezündet. Zu diesem Zeitpunkt habe in diesem Zimmer ein Mitpatient geschlafen. Die bereits brennende Matratze habe durch einen Pfleger gelöscht werden können, der durch den Brandgeruch auf die Gefahrensituation aufmerksam geworden sei.
Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll der Beschuldigte im Wege des Sicherungsverfahrens in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.
Donnerstag, 14. November 2024
1. Strafkammer (große Strafkammer) - Saal 201
09:00 Uhr Verbrechens nach § 29a BtMG u.a. (1 KLs 3300 Js 30734/22 (2))
Sachverhalt:
Der 42-jährige Angeklagte wurde am 06.11.2023 durch die 5. Große Strafkammer der Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 3 Fällen jeweils in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig gesprochen und zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt.
Hiergegen legte er Revision beim Bundesgerichtshof ein, der das Urteil des Landgerichts sowohl im Schuld- als auch im Strafausspruch aufhob (vgl. BGH, Beschluss vom 11.06.2024 – 3 StR 158/24, NStZ-RR 2024, 311). Grund hierfür sei kein Verfahrensfehler, weshalb der durch die Kammer festgestellte Sachverhalt auch aufrechterhalten blieb. Vielmehr wurde der Umgang mit Marihuana, der Gegenstand des Verfahrens war, durch das zum 01.04.2024 neu eingeführte Konsumcannabisgesetz neu geregelt.
Der festgestellte Sachverhalt muss nunmehr mit Blick auf die Neuregelungen, die sowohl die erfüllten Straftatbestände als auch die hierfür auszusprechenden Strafen betreffen, durch die 1. Große Strafkammer des Landgerichts neu gewürdigt werden.
Die neue Rechtslage ist für den Angeklagten günstiger. Da sie vor Rechtskraft der Entscheidung in Kraft getreten ist, muss sie Berücksichtigung finden (§ 2 Abs. 3 Strafgesetzbuch).
Montag, 18. November .2024
3. Strafkammer (große Strafkammer) – Saal 201
09.30 Uhr Mord (3 KLs 3100 Js 5252/24 jug)
Fortsetzungen am: 20.11.2024, 09.30 Uhr, Saal 201
27.11.2024, 09.30 Uhr, Saal 201
29.11.2024, 09.30 Uhr, Saal 201
02.12.2024, 09.30 Uhr, Saal 201
09.12.2024, 09.30 Uhr, Saal 201
20.12.2024, 11.00 Uhr, Saal 201
08.01.2025, 09.30 Uhr, Saal 201
15.01.2025, 09.30 Uhr, Saal 201
Sachverhalt:
Einem 17-jährigen Schüler wird vorgeworfen, seinen Vater ermordet zu haben.
Am Morgen des Samstags, dem 24.02.2024 habe der Angeklagte den Hund ausführen wollen. Hierzu habe er um kurz nach 8 Uhr das Schlafzimmer seines Vaters betreten, mit dem er in einer gemeinsamen Wohnung in Mainz gewohnt habe. Der Vater habe sich hierdurch gestört gefühlt. Zwischen Vater und Sohn habe zu dieser Zeit eine angespannte familiäre Situation bestanden, die auch auf unentschuldigten Fehlzeiten des Sohnes in der Schule gefußt habe. Aufgrund dessen und seiner Verärgerung habe der Vater beschlossen, den Sohn zu züchtigen, was er zunächst mit einer Ohrfeige umgesetzt habe. Anschließend habe der Vater seinen Sohn gedemütigt und misshandelt, ihm u.a. ins Gesicht gespuckt, einen leichten Tritt an die Schulter versetzt und ihn mit einem „Verpiss dich“ des Zimmers verwiesen.
Hieraufhin habe sich der Angeklagte wieder angekleidet und ein Küchenmesser mit ca. 20 cm Klingenlänge an sich genommen
Er sei in das Schlafzimmer des Vaters gestürmt, auf das Bett gesprungen und habe auf den noch im Bett liegenden eingestochen. Der Stich habe den arg- und wehrlosen Vater an Lunge, Zwerchfell und Leber verletzt und zu einem erheblichen Blutverlust geführt. Dennoch sei es zu einem Kampf zwischen beiden gekommen, im Wege dessen der Angeklagte auf die Oberschenkel des Vaters eingestochen habe.
Schließlich sei das bereits geschwächte Opfer auf seinem eigenen Blut ausgerutscht und rücklings zu Fall gekommen. Dies habe der Angeklagte ausgenutzt, um in stehender Position mehrfach auf seinen Vater einzustechen.
Hiernach habe der Sohn vom Vater abgelassen, dessen auf dem Schlafzimmertisch liegendes Handy ergriffen, den Raum verlassen und die Zimmertür von außen abgeschlossen. Obgleich er seinem Vater gegenüber vorgegeben habe, einen Rettungswagen zu rufen, habe der Angeklagte dies nicht getan und den Tatort verlassen.
Das Angriffsopfer sei aufgrund der beigebrachten Messerverletzungen am Tatort verstorben.
Der Angeklagte befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Da er zum Zeitpunkt der Tat Jugendlicher war, ist die Verhandlung von Gesetzes wegen nichtöffentlich.
Dienstag, 19. November 2024
1. Strafkammer (große Strafkammer) – Saal 201
09.00 Uhr schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes u.a. (1 KLs 3100 Js 21291/22)
Fortsetzungen am: 25.11.2024, 09.00 Uhr, Saal 201
Sachverhalt:
Einem 65-jährigen Angeklagten wird u.a. schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes zum Vorwurf gemacht.
Im Jahre 2008 soll ein bislang nicht identifiziertes, etwa 8- bis 10-jährigen Mädchen den Oralverkehr an ihm vollzogen haben. Die Handlungen, die an einem bislang unbekannten Ort stattfanden, hatte der Angeklagte mit seiner Digitalkamera aufgenommen.
Ferner soll der Angeklagte im Oktober 2021 von einer 10-jährige, die er in seiner Wohnung in Ober-Olm duschen gelassen habe, heimliche Videoaufnahmen gefertigt haben.
Bei einer am 04.08.2022 durchgeführten Durchsuchung wurden in der Ober-Olmer Wohnung des Angeklagten Datenträger mit einer Vielzahl kinderpornographischen Dateien sichergestellt.
Dienstag, 19. November 2024
5. Strafkammer (große Strafkammer) – Saal 201
13.30 Uhr gefährlicher Körperverletzung u.a. (5 KLs 3500 Js 14237/24)
Fortsetzungen am: 02.12.2024, 09.30 Uhr
04.12.2024, 09.30 Uhr
09.12.2024, 09.30 Uhr
13.12.2024, 09.30 Uhr
Sachverhalt:
Die Staatsanwaltschaft beantragt, den 34-jährigen Beschuldigten im Wege des Sicherungsverfahrens in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen.
Anlass sei u.a. ein Angriff auf eine Pflegekraft der Rheinhessen-Fachklinik Alzey, wo der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt im Mai 2024 untergebracht gewesen sei. Dort habe er mit einem Stuhl auf eine Pflegekraft eingeschlagen und ihn auf diese geworfen. Hierdurch habe der Pfleger eine Prellung und ein Hämatom davongetragen. Dem Beschuldigten wird ferner zum Vorwurf gemacht, Pflegekräfte angespuckt und damit den Tatbestand der Beleidigung verwirklicht zu haben. Die Taten habe er im schuldunfähigen Zustand begangen. Der Beschuldigte ist derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
Mittwoch, 20. November .2024
3. Strafkammer (große Strafkammer) – Saal 201
09.00 Uhr Vergewaltigung (3 KLs 3100 Js 24260/21) - AUFGEHOBEN -
Fortsetzungen am: 27.11.2024, 13.30 Uhr, Saal 201 - AUFGEHOBEN -
05.12.2024, 09.00 Uhr, Saal 201 - AUFGEHOBEN -
12.12.2024, 09.00 Uhr, Saal 201 - AUFGEHOBEN -
19.12.2024, 09.00 Uhr, Saal 201 - AUFGEHOBEN -
Sachverhalt:
Dem 29-jährige Angeklagte wird Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung vorgeworfen.
Er soll im September 2021 die Lebensgefährtin eines Freundes, welche in derselben Wormser Wohnung wie er nächtigte, mit Gewalt zum Beischlaf gezwungen haben. Am frühen Morgen habe der Lebensgefährte die Wohnung verlassen. Etwa eine Stunde später habe der Angeklagte das Zimmer der noch schlafenden Zeugin betreten und diese zu einer Massage aufgefordert. Als sie abgelehnt habe, sei er zu ihr ins Bett gestiegen. Gegen ihren mehrfach bekundeten Willen habe er sie mit Gewalt entkleidet und den Geschlechtsverkehr mit ihr vollzogen.
Donnerstag, 28. November .2024
1. Strafkammer (große Strafkammer) – Saal 201
09.00 Uhr Verbrechens nach § 29a BtMG u.a. (1 KLs 3300 Js 25826/22 (2))
Sachverhalt:
Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts hatte den Angeklagten mit Urteil vom 07.11.2023 wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 2 Fällen, jeweils tateinheitlich mit Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie wegen unerlaubtem Besitz von Schusswaffen in drei tateinheitlichen Fällen schuldig gesprochen. Er wurde deswegen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt.
Hiergegen wandte sich der Angeklagte mit der Revision, die teilweise Erfolg hatte. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil in Bezug auf einen der abgeurteilten Fälle auf und verwarf die Revision im Übrigen als unbegründet (vgl. BGH, Beschluss vom 11.06.2024 – 3 StR 159/24, NStZ-RR 2024, 282). Grund hierfür waren Unklarheiten in der konkurrenzrechtlichen Bewertung sowie das zwischenzeitliche Inkrafttreten des Cannabiskonsumgesetzes, das eine für den Angeklagten günstigere Rechtsfolge zulässt.
Zur erneuten Entscheidung über den noch nicht rechtskräftigen Verfahrensabschnitt ist die 1. Große Strafkammer berufen.
Berufungsverfahren:
Montag, 04. November 2024
3. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 201
09:00 Uhr Bedrohung (3 NBs 3444 Js 82280/22 jug)
Dienstag, 05. November 2024
2. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 14
09:00 Uhr Verbrechens nach § 29a BtMG (2 NBs 3300 Js 33956/22 (2))
Donnerstag, 07. November 2024
2. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 111
09:00 Uhr Diebstahls (2 NBs 3300 Js 1118/24)
Montag, 12. November 2024
2. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 14
09.00 Uhr Betruges u.a. (2 NBs 3500 Js 30678/22)
Donnerstag, 14. November 2024
6. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 14
09.00 Uhr Körperverletzung (6 NBs 3500 Js 17273/22)
13.30 Uhr Körperverletzung u.a. (6 NBs 3200 Js 14921/23)
2. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 111
09.00 Uhr besonders schweren Falls des Diebstahls (2 NBs 3500 Js 11647/23)
14.00 Uhr Vergehens nach § 29 Abs. 1 Ziff. 1 BtMG (2 NBs 3300 7593/23)
Dienstag, 19. November 2024
2. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 14
09.00 Uhr Diebstahls u.a. (2 NBs 3500 Js 27288/23)
12.00 Uhr Erschleichens von Leistungen u.a. (2 NBs 3500 Js 9370/23)
Donnerstag, 21. November 2024
6. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 14
09:00 Uhr räuberischer Erpressung (6 NBs 3500 Js 24772/20 (2)
13.30 Uhr gefährlicher Körperverletzung (6 NBs 3500 Js 29651/23)
Montag, 25. November 2024
3. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 201
09:00 Uhr Verbrechens nach § 29a BtMG (3 NBs 3444 Js 81195/23 jug)
7. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 14
09.00 Uhr Fälschung beweiserheblicher Daten (7 NBs 3500 Js 14612/21)
Donnerstag, 28. November 2024
2. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 11
13.30 Uhr Betruges (2 NBs 3100 Js 8139/24)
6. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 14
09.00 Uhr Betruges (6 NBs 3200 Js 33308/20)
FORTSETZUNGSTERMINE BEREITS BEGONNENER STRAFVERFAHREN:
1. Strafkammer (große Strafkammer) - Saal 201
Beginn des Verfahrens: 01.10.2024 Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion
(1 KLs 3300 Js 22042/22 (2)
Fortsetzungen am: 04.11.2024, 09.00 Uhr, Saal 201
06.11.2024, 09:00 Uhr, Saal 201
12.11.2024, 09:00 Uhr, Saal 201
5. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 201
Beginn des Verfahrens: 30.10.2024 Geiselnahme gem. § 239b Abs. 1 StGB u.a.
(5 KLs 3300 Js 23519/23)
Fortsetzungen am: 04.11.2024, 09.30 Uhr
07.11.2024, 09.30 Uhr
11.11.2024, 09.30 Uhr
3. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 201
Beginn des Verfahrens: 11.10.2024 Verbrechens nach § 29a BtMG
(3 KLs 3300 Js 2959/24)
Fortsetzungen am: 05.11.2024, 09.00 Uhr
14.11.2024, 09.00 Uhr
18.11.2024, 14.30 Uhr
03.12.2024, 09.00 Uhr
06.12.2024, 09.00 Uhr
10.12.2024, 09.00 Uhr
13.12.2024, 09.00 Uhr
20.12.2024, 09.00 Uhr
13.01.2025, 09.00 Uhr
22.01.2025, 09.00 Uhr
29.01.2025, 09.00 Uhr
5. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 201
Beginn des Verfahrens: 22.10.2024 Körperverletzung u.a. (5 KLs 3500 Js 5677/24)
Fortsetzungen am: 06.11.2024, 13.30 Uhr
20.11.2024, 09.30 Uhr
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