Terminübersicht Juni 2024

Terminübersicht der vor dem Landgericht Mainz im Juni stattfindenden Strafverfahren für den Zeitraum vom 01.06.2024 bis zum 30.06.2024 (Stand 28.05.2024)

Terminübersicht der vor dem Landgericht Mainz im Juni stattfindenden Strafverfahren
für den Zeitraum vom 01.06.2024 bis zum 30.06.2024

(Stand 07.06.2024)

 

Erstinstanzliche Verfahren:

 

Montag, 03. Juni 2024

3. Strafkammer (große Strafkammer) - Saal 201

09:00 Uhr        erpresserischer Menschenraub (3 KLs 3444 Js 81777/19 jug)

 

Fortsetzungen am:     06.06.2024, 09:00 Uhr, Saal 201

                                   20.06.2024, 09:00 Uhr, Saal 201

 

Sachverhalt:

Einer mittlerweile 20-jährigen, einem 30-jährigen und einem 31-jährigen Angeklagten wird durch die Staatsanwaltschaft zum Vorwurf gemacht, im August 2019 u.a. einen besonders schweren Raub sowie in zwei Fällen einen versuchten erpresserischen Menschenraub begangen zu haben.

So soll sich die Angeklagte unter einem Vorwand Zutritt zu der Mainzer Wohnung einer ihr bekannten Person verschafft haben. Wie geplant habe sie über die Türöffnungsanlage die zwei weiteren Angeklagten und einen unbekannt gebliebenen Mittäter unbemerkt Zutritt zum Mehrfamilienhaus verschafft. Der mittlerweile 30-jährige Angeklagte habe anschließend die Wohnungstür des mutmaßlich Geschädigten eingetreten, sodass die übrigen Angreifer zur Angeklagten und dem mutmaßlichen Geschädigten gelangen konnten. Letzterer sei anschließend durch Tritte und Schläge traktiert worden. Es sei u.a. auch eine vom mittlerweile 31-jährigen Angeklagten mitgeführte Machete zum Einsatz gekommen, mit deren flachen Seite das mutmaßliche Opfer geschlagen worden sei. Geld und Betäubungsmittel seien von dem mutmaßlichen Opfer erfolglos gefordert worden. Letztlich seien sein Smartphone, sein Geldbeutel sowie Elektrogeräte entwendet worden.

Nachdem das Raubgut in den Pkw der Angeklagten verstaut gewesen sei, habe man beschlossen, weitere Wertgegenstände und Geld zu erbeuten. So hätten die Angeklagten dem mutmaßlichen Geschädigten die Augen verbunden und diesen zu einem Geldautomaten verbracht, wo dieser habe Geld abheben sollen. Dies sei mangels Kontodecke jedoch gescheitert.

In der Folge hätten die Angeklagten beschlossen, zur Mutter des mutmaßlichen Geschädigten nach Oppenheim zu fahren. Dort sollte die Sorge der Mutter um ihren Sohn ausgenutzt werden, um dieser Geld abzupressen. Das Vorhaben sei gescheitert, da das mutmaßliche Opfer in einem günstigen Moment in die Wohnung der Mutter habe fliehen können. Nachdem diese gedroht habe, die Polizei zu rufen, seien die drei Angeklagten mit dem Pkw geflüchtet.

Durch die Taten sei der mutmaßliche Geschädigte nicht unerheblich im Kopf-, Arm- und Beinbereich verletzt worden.

 

Dienstag, 04. Juni 20243

1. Strafkammer (große Strafkammer) - Saal 201

09:00 Uhr      Totschlags u.a. (1 Ks 3112 Js 27701/23)

 

Fortsetzungen am:     12.06.2024, 13.00 Uhr, Saal 201

                                   24.06.2024, 09:00 Uhr, Saal 201

                                   26.06.2024, 13.00 Uhr, Saal 201

                                   01.07.2024, 09:00 Uhr, Saal 201

                                   16.07.2024, 09.00 Uhr, Saal 201

                                   01.08.2024, 09.00 Uhr, Saal 201

                                   21.08.2024, 13.00 Uhr, Saal 201

                                   22.08.2024, 09.00 Uhr, Saal 201

                                   23.08.2024, 09.00 Uhr, Saal 201

                                   28.08.2024, 13.00 Uhr, Saal 201

                                   29.08.2024, 09.00 Uhr, Saal 201

                                   

Sachverhalt:

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 32-jährigen Angeklagten u.a. einen vollendeten Totschlag vor. Darüber hinaus soll er in zwei weiteren Fällen versucht haben, Personen zu töten.

Die Taten sollen sich am 09.10.2023 in Bingen ereignet haben. Zwischen dem in Bingen lebenden Angeklagten und einem Zeugen habe es zurückliegende, nachbarschaftliche Konflikte gegeben. Zur Mittagszeit des besagten Tages habe sich der Zeuge zusammen mit zwei weiteren Begleitern in dessen Pritschenwagen befunden und auf einem im Feld befindlichen Fußweg den Angeklagten ausgemacht. Einer der Begleiter des Zeugen habe den Angeklagten betreffend einen zurückliegenden Vorfall mit dem Zeugen zur Rede stellen wollen. Der Begleiter sei abgestiegen, auf den Angeklagten zugegangen und habe diesen aus kurzer Entfernung angeschrien. Der Angeklagte habe hieraufhin sein mit einer 9 cm langen Klinge versehenes Messer herausgeholt und auf den Begleiter mit Tötungsabsicht eingestochen. In schneller Abfolge habe er dem Begleiter insgesamt 17 Stiche, davon 6 in den Kopf, versetzt. U.a. sei hierdurch die am Hals befindliche rechte Unterschlüsselbeinvene geöffnet worden. Der Begleiter sei noch vor Ort binnen kurzer Zeit verblutet.

Der zweite Begleiter des Zeugen habe dem ersten Begleiter zur Hilfe kommen wollen. Als er bemerkt habe, dass der Angeklagte mit einem Messer auf den anderen eingestochen habe, habe er jedoch die Flucht in Richtung Pritschenwagen ergriffen, worin sich noch immer der Zeuge befand. Ebenfalls in Tötungsabsicht handeln, habe der Angeklagte dem fliehenden Begleiter nachgesetzt und auch diesen durch mehrere Stiche und Hiebe schwer verletzt. Dennoch sei es dem Begleiter gelungen, sich in das Fahrzeug des Zeugen zu retten und den Angeklagten abzuschütteln.

Der Zeuge sei mit dem verletzten Begleiter zu einem Hof gefahren, wo er das Fahrzeug abgestellt und zwei Notrufe abgesetzt habe. Er habe den schwer verletzten Begleiter aus dem Auto geholfen, als bereits der Angeklagte erschienen sei. Dieser sei, noch immer mit dem Messer bewaffnet, abermals mit Tötungsabsicht auf die beiden Männer losgegangen. Dem Zeugen sei es unter Inkaufnahme von Verletzungen gelungen, dem Angeklagten das Messer zu entwinden. Dieses habe er einem hinzueilenden Passanten übergeben. Hieraufhin habe der Angeklagte den Passanten angegriffen, um wieder an das Messer zu gelangen. Als ihm dies nicht gelungen sei, habe sich der Angeklagte mit einer Mistgabel bewaffnet, welche sich im Pritschenwagen des Zeugen befunden habe. Hiermit ging er nunmehr den Zeugen und seinen Begleiter an. Letzterer habe sich kurz darauf in ein Haus retten können. Der Zeuge habe sich hinter einem Pkw-Anhänger verschanzt, weshalb sich der Angeklagte gezwungen gesehen habe, den Zeugen über diesen hinweg zu attackieren. Als dies nicht gelungen sei, habe er mit der Mistgabel nach dem Zeugen geworfen. Diese habe den Zeugen zwar getroffen, ihn jedoch nicht verletzt.

Hiernach habe der Angeklagte vom Zeugen abgelassen und sich nach Hause begeben, wo er von der Polizei festgenommen worden sei.

 

Dienstag, 04. Juni .2024

5. Strafkammer (große Strafkammer) – Saal 201

09.00 Uhr        Vergewaltigung u.a. (5 KLs 3100 Js 34760/23)

 

Fortsetzungen am:     17.06.2024, 09.00 Uhr, Saal 201

                                   26.06.2024, 09.00 Uhr, Saal 201

                                   05.07.2024, 09:00 Uhr, Saal 201

 

Sachverhalt:

Die Staatsanwaltschaft legt dem 39-jährigen Angeklagten zur Last, seine ehemalige Lebensgefährtin u.a. vergewaltigt und bestohlen zu haben.

So soll er die Zeugin, mit der er zum Tatzeitpunkt noch verlobt war, im Dezember 2023 unter einem Vorwand in die Wohnung der Zeugin gelockt haben, wo er bereits auf sie gewartet habe. Dort habe er sie unvermittelt angegriffen und zu Boden geschleudert, sodass sie sich verletzt habe. Im darauffolgenden Tatverlauf habe er ihr Vorwürfe der Untreue gemacht und insbesondere in Aussicht gestellt, sie, ihren mutmaßlichen Sexualpartner und sich selbst zu töten. Dies habe er u.a. damit untermauert, dass er bei den Vorhalten abwechseln ein großes Brotmesser und einen Hammer in der Hand gehalten habe.

Anschließend – so der Vorwurf der Anklage – habe er mit der Zeugin trotz ihres mehrfach geäußerten entgegenstehenden Willens den ungeschützten Geschlechtsverkehr vollzogen.

Beim Verlassen der Wohnung habe der Angeklagte darüber hinaus 700,00 EUR Bargeld aus der Wohnung entwendet.

Neun Tage nach der mutmaßlichen Tat wurde der Angeklagte aufgrund eines in dieser Sache erlassenen Untersuchungshaftbefehls festgenommen und befindet sich seitdem in Haft.

 

Mittwoch, 05. Juni .2024

3. Strafkammer (große Strafkammer) – Saal 201

09:00              Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte u.a. (3 KLs 3100 Js 13891/22)

 

Fortsetzungen am:     11.06.2024, 09.00 Uhr, Saal 201

                                   13.06.2024, 09.00 Uhr, Saal 201

                                   18.06.2024, 09.00 Uhr, Saal 201

 

Sachverhalt:

Die Staatsanwaltschaft hat in diesem Sicherungsverfahren beantragt, den 23-jährigen Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankhaus unterzubringen. Er soll zwei Polizeibeamten im Zustand der Schuldunfähigkeit tätlich angegriffen, verletzt und beleidigt haben.

Der anlassgebende Vorfall soll sich bereits im August 2021 in der Rheinhessen-Fachklinik in Alzey ereignet haben. Dort habe sich der Beschuldigte, der zum Tatzeitpunkt an einer Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis litt, als Patient befunden.

Zwei Polizeibeamte der Polizeiinspektion Alzey seien aufgrund einer heftigen zunächst verbalen Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten und dem Pflegepersonal hinzugerufen worden. Im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung habe der Betroffene plötzlich einen der Polizeibeamten mit Faustschlägen und Fußtritten attackiert. Der Beschuldigte habe zwar zunächst zu Boden, dort aber nicht unter Kontrolle gebracht werden können. Es sei in der Folge zum Einsatz eines Distanzelektroimpulsgeräts (sog. Taser) gekommen. Dieser habe jedoch nur bei seinem ersten Einsatz Wirkung gezeigt, sodass der Beschuldigte habe an den Händen gefesselt werden können. Dies habe die Situation jedoch nicht befriedet und der Beschuldigte habe die Polizeibeamten weiter angegriffen. Weitere Stromstöße seien ohne Wirkung geblieben, sodass der Schlagstock zum Einsatz gekommen sei. Hiebe auf den Oberschenkel habe der Beschuldigte ohne Reaktion abgetan. Erst mit Hilfe eines Reizstoffeinsatzes (sog. Pfefferspray) und weiterer Polizeikräfte sei es gelungen, den Beschuldigten dauerhaft zu fixieren.

 

Donnerstag, 06. Juni .2024

1. Strafkammer (große Strafkammer) – Saal 201

09.00 Uhr      Körperverletzung mit Todesfolge (1 Ks 3113 Js 33030/21)

               

Fortsetzungen am:     11.06.2024, 09.00 Uhr, Saal 201

                                   13.06.2024, 09.00 Uhr, Saal 201

                                   02.07.2024, 09.00 Uhr, Saal 201

                                   04.07.2024, 09.00 Uhr, Saal 201

                                   09.07.2024, 09.00 Uhr, Saal 201

 

Sachverhalt:

Dem mittlerweile 23-jährigen Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft eine Körperverletzung sowie eine Körperverletzung mit Todesfolge vor.

Ereignet haben soll sich das Tatgeschehen in der Nacht vom 29. auf den 30. November 2021 in einer Mainzer Kneipe. Dort sollen sich der Angeklagten, seine Freundin sowie der Bruder des Angeklagten und dessen Freundin aufgehalten haben. Während die Brüder im Nebenraum Tischkicker gespielt haben sollen, sei der mutmaßliche Geschädigte, der zum späteren Tatzeitpunkt eine Blutalkoholkonzentration von 2,05 ‰ gehabt habe, zu den beiden jungen Frauen gegangen. Der erheblich Betrunkene soll sich verbal mit „Ey Schatzi“ der Freundin des Angeklagten genähert haben und versucht haben, diese zu umarmen. Aufgrund dieses übergriffigen Verhaltens sei der mutmaßliche Geschädigte von Bediensteten der Kneipe verwiesen worden. Er habe sich jedoch vor die Tür an einen der dort aufgestellten Tische gesetzt.

Nachdem die beiden Frauen ihren Freunden von diesem Vorfall berichtet hatten, seien diese vor die Tür gegangen, um den mutmaßlichen Geschädigten anzusprechen. Dieser habe im Laufe des Gesprächs die Freundin des Angeklagten als „Fotze“ bezeichnet, woraufhin der Angeklagte dem mutmaßlichen Geschädigten eine Ohrfeige verpasst haben soll. Unter dem Eindruck dieser Attacke habe er sich vom Tisch erhoben, woraufhin der Angeklagte ihm einen Faustschlag in das Gesicht versetzt habe. Hiervon abermals getroffen sei der erheblich betrunkene mutmaßliche Geschädigte zu Boden gegangen. Aufgrund der Alkoholwirkung seien seine Schutzreflexe herabgesetzt gewesen, sodass er rückwärts mit dem Kopf ungebremst auf den Asphalt aufgeschlagen sei.

Der mutmaßliche Geschädigte habe erhebliche Kopfverletzungen erlitten, an denen er einige Tage später verstorben sei.

 

Dienstag, 11. Juni .2024 - TERMINE AUFGEHOBEN -

5. Strafkammer (große Strafkammer) – Saal 201

09.00 Uhr      Körperverletzung (5 KLs 3100 Js 19889/21)

                   

Fortsetzungen am:     13.06.2024, 09.00 Uhr, Saal 201 (aufgehoben)

                                   18.06.2024, 09.00 Uhr, Saal 201 (aufgehoben)

 

Mittwoch, 19. Juni .2024

3. Strafkammer (große Strafkammer) – Saal 201

09.00 Uhr      Handeltreiben mit BtM unter Mitführen einer Schusswaffe pp.

                      (3 KLs 3300 Js 12732/22)

 

Sachverhalt:

Einem 28-jährigen Mainzer wird Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen. Hierbei soll er Waffen bzw. gefährliche Gegenstände mitgeführt haben.

Bei einer Durchsuchung im Mai 2022 seien bei dem Angeklagten mehr als 2 kg Haschisch, etwa 700 g Marihuana und knapp 25 g Kokain gefunden worden. Weiterhin habe sich in unmittelbarer Nähe und damit griffbereit u.a. ein Totschläger, ein Klappmesser und eine Schreckschusswaffe befunden. Die Betäubungsmittel soll der Angeklagte, bei dem auch 1.100 EUR Bargeld in sog. szenetypischer Stückelung gefunden worden sei, zum Verkauf vorgehalten haben.

Begriffserklärung: Bei einer szenetypischen Stückelung handelt es sich um eine Vielzahl von Bargeldscheinen, die sich typischerweise beim Abverkauf von Dogen in Kleinmengen ansammelt. Nach der Rechtsprechung kann dies ein Indiz für einen Betäubungsmittelhandel sein. Typische weitere Indizien sind bspw. die Betäubungsmittelmenge, Portionierungs- und Verpackungsutensilien oder Streckmittel.

 

Berufungsverfahren:

 

Montag, 03. Juni 2024

7. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 14

09.00 Uhr        gefährlicher Körperverletzung (7 NBs 3112 Js 27752/22)

 

Dienstag, 04. Juni 2024

2. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 14

09:00 Uhr        sexuellen Übergriffs, sexueller Nötigung (2 NBs 3100 Js 31202/22)

 

Donnerstag, 06. Juni 2024

2. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 111

13:30 Uhr        schwerer Körperverletzung u.a. (2 NBs 3100 Js 20150/21)           

 

6. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 14

09.00 Uhr      Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz (6 NBs 2050 Js 78085/22)

13.30 Uhr      verbotene Kraftfahrzeugrennen (6 NBs 3200 Js 9123/21)

 

Montag, 10. Juni 2024

3. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 201

09.00 Uhr        Raubes u.a. (3 NBs 3444 Js 80184/23 jug)

 

Dienstag, 11. Juni 2024

2. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 14

09.00 Uhr        gefährlicher Körperverletzung (2 NBs 3500 Js 7977/23)

 

Donnerstag, 13. Juni 2024

2. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 111

09:00 Uhr       Diebstahls (2 NBs 3300 Js 8944/21)

 

Dienstag, 18. Juni 2024

2. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 14

09.00 Uhr       gefährlicher Körperverletzung (2 NBs 3200 Js 1570/23)

13.30 Uhr      sexueller Belästigung (2 NBs 3100 Js 9132/23)

 

Dienstag, 25. Juni 2024

2. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 14

09.00 Uhr        Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte (2 NBs 3100 Js 20831/23)

 

Donnerstag, 27. Juni 2024

6. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 14

09.00 Uhr       Verbrechens nach § 29a BtMG (6 NBs 3300 Js 32497/22)

 

FORTSETZUNGSTERMINE BEREITS BEGONNENER STRAFVERFAHREN:

 

5. Strafkammer (große Strafkammer) – Saal 201

Beginn des Verfahrens: 17.05.2024, Körperverletzung u.a. (5 KLs 3500 Js 9674/23)

                                      

Fortsetzungen am: 03.06.2024, 09.30 Uhr, Saal 201

                               07.06.2024, 09.00 Uhr, Saal 201

                               10.06.2024, 09.30 Uhr, Saal 201

 

5. Strafkammer (große Strafkammer) – Saal 201

Beginn des Verfahrens: 02.05.2024, Versuch der gefährlichen Körperverletzung u.a.

                                       (5 KLs 3100 Js 9031/22

 

Fortsetzungen am: 08.05.2024, 09.30 Uhr, Saal 201

                               13.05.2024, 13.00 Uhr, Saal 201

                               16.05.2024, 09.30 Uhr, Saal 201

                               05.06.2024, 09.30 Uhr, Saal 201

                               18.06.2024, 09.30 Uhr, Saal 201

 

5. Strafkammer (große Strafkammer) – Saal 201

Beginn des Verfahrens: 04.06.2024, Vergewaltigung u.a. (5 KLs 3100 Js 34760/23)

                                      

Fortsetzungen am: 17.06.2024, 09.00 Uhr, Saal 201

                               26.06.2024, 09.00 Uhr, Saal 201

                               05.07.2024, 09.00 Uhr, Saal 201

                              


                                       ** Ende der Liste **

Teilen

Zurück