Erstinstanzliche Verfahren:
Dienstag, 06. Juni 2023
3. Strafkammer (Große Strafkammer) - Saal 201
09:00 Uhr Verbrechens nach § 29a BtMG (3 KLs 3300 Js 31279/21)
Fortsetzungen am: 15.06.2023, 13:30 Uhr, Saal 201
27.06.2023, 09:00 Uhr, Saal 201
29.06.2023, 09:00 Uhr, Saal 201
30.06.2023, 09:00 Uhr, Saal 201
Sachverhalt:
Dem zweiundzwanzigjährigen, im Landkreis Mainz-Bingen lebenden ledigen Angeklagten, der zum Zeitpunkt seiner Festnahme keiner legalen Tätigkeit nachgegangen sein soll, wird vorgeworfen, in der Zeit vom 16.09.2022 bis zum 26.10.2022 in Saulheim, Nieder-Olm und a.O. in zehn Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge – Marihuana, Haschisch, Amphetamin und Kokain – unerlaubt Handel getrieben zu haben und dabei in einem Fall (Fall 10) einen Baseballschläger, ein Cutter-Messer einen schweren Eisenhammer und eine Spitzhacke in seiner als Bunker dienenden Wohnung jeweils in der Nähe von lagernden Betäubungsmitteln aufbewahrt zu haben, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen jeweils geeignet und bestimmt gewesen sein sollen.
Im ersten Fall der Anklage wirft die Staatsanwaltschaft Mainz dem Angeklagten vor, ein 1 kg Kokain zum Preis von 28.000 € angekauft zu haben. Im zweiten Fall soll der Angeklagte 10kg Marihunana zum Preis von 3750 €/kg angekauft haben, wobei er davon 5kg behalten und 5kg aufgrund schlechter Qualität zurückgegeben haben soll. Im dritten Fall wird dem Angeklagten vorgeworfen 20 kg Haschisch auf Kommission zum Kaufpreis von 2450 €/Kg bestellt zu haben, wobei tatsächlich 21 kg geliefert worden sein sollen. Vier Tage später soll er aus dieser Menge 10 kg weiterverkauft haben. Gegenstand des vierten Falles soll die Lieferung von 60 bis 70 kg Marihuana an den Angeklagten ohne eine im Voraus getroffene Preisabsprache gewesen sein, wobei der Angeklagte eine Anzahlung in Höhe von 32.000 € in Aussicht gestellt haben soll. 10kg und dann weitere 5kg aus dieser Menge soll der Angeklagte in der Folge an verschiedene Abnehmer veräußert haben. Im fünften der Fall 5 der Anklage wird dem Angeklagten vorgeworfen, 1 kg Kokain erworben zu haben. Fall 6 hat eine mögliche Bestellung des Angeklagten von 1,5 kg Haschisch der Sorte Dry zum Gegenstand, wobei ihm entgegen der Absprache nur 14 Platten Haschisch, also nur 1,4 kg wie bestellt und 100g Haschisch „Originale“ geliefert worden sein sollen. Im siebten Fall der Anklage sollen dem Angeklagten Anfang Oktober 2022 von seiner Lieferantin 15 Liter Amphetaminöl überlassen worden sein, woraus der Angeklagte habe 40 kg Amphetamin für einen Käufer herstellen sollen und tatsächlich auch Teilmengen von 10kg, 10kg und 5 kg geliefert haben soll. Fall 9 der Anklage beschäftigt sich mit einem möglichen Erwerb des Angeklagten von 22 kg Marihuana zu einem besonders günstigen Preis. In Fall 10 wird dem Angeklagten die Lagerhaltung an seiner Wohnanschrift am Tag der Festnahme von ca. 382 g Marihuana, 283g Haschisch, 41,3 g Amphetamin, 16g Kokain vorgeworfen. In der von ihm als Bunker genutzten Wohnung auch im Kreis Mainz-Bingen soll der Angeklagte etwa 37 kg Marihuana (darunter die in Fall 9 erworbenen 22kg), 24 kg Haschisch, 975g Amphetamin, 2,8 kg Ecstasy und 4.518g Amphetaminöl vorrätig gehalten haben. Unmittelbar in Zugriffsnähe der Betäubungsmittel soll er Betäubungsmittelutensilien, einen Baseballschläger, ein Cuttermesser, einen schweren Eisenhammer und eine Spitzhacke aufbewahrt haben. Die Betäubungsmittel enthielten Wirkstoffgehalte, die den Grenzwert zur nicht geringen Menge an Betäubungsmittel um ein Vielfaches überschritten haben sollen. Die Betäubungsmittel – so die Anklage – seien in allen Fällen zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sein.
Freitag, 23. Juni 2023
1. Strafkammer (Große Strafkammer) - Saal 201
09:00 Uhr Gefährliche Körperverletzung (1 KLs 3500 Js 31333/22)
Fortsetzungen am: 30.06.2023, 09:00 Uhr, Saal 201
11.07.2023, 09:00 Uhr, Saal 201
17.07.2023, 09:00 Uhr, Saal 201
Sachverhalt:
Gegenstand dieses Verfahrens ist ein Unterbringungsantrag der Staatsanwaltschaft Mainz. Der fünfundzwanzigjährigen Beschuldigte, die aufgrund Unterbringungsbefehls seit 20.12.2022 vorläufig untergebracht ist, soll in der Zeit zwischen dem 20.07.2022 und dem 30.11.2022 in Mainz 15 Fällen der Körperverletzung begangen haben, wobei es sich in zwei Fällen davon um eine gefährliche Körperverletzung, in weiteren zwei Fällen um einen Versuch der gefährlichen Körperverletzungen gehandelt haben soll und ihr in einem Fall tateinheitlich die Begehung einer Sachbeschädigung vorgeworfen wird. Sie soll noch nie berufstätig gewesen sein und bisher von der Unterstützung ihrer Familie gelebt haben. Zur Zeit der Taten war die Beschuldigte ohne festen Wohnsitz. Im benannten Tatzeitraum soll die Beschuldigte, die zum Zeitpunkt aller Taten an einer krankhaften seelischen Störung im Sinne des § 20 StGB gelitten haben soll, an verschiedenen Örtlichkeiten im Mainzer Stadtgebiet, im Supermarkt, in einer Gaststätte, an einer Bushaltestelle, in einem Hausflur o.ä. jeweils anlasslos ihr zuvor unbekannte Personen angegriffen haben. Ihr werden diverse Faustschläge, Kratzen, Haare ziehen, zielendes Werfen und Schlagen mit Gegenständen vorgeworfen. Die Geschädigten sollen jeweils Kratzspuren, Hämatome, aber auch eine Platzwunde davongetragen haben.
Montag, 26. Juni 2023
3. Strafkammer (Jugendkammer) - Saal 201
09:00 Uhr Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht u.a. (3 KLs 3442 Js 34924/19 jug)
Fortsetzung am: 03.07.2023, 09:00 Uhr, Saal 201
10.07.2023, 09:00 Uhr, Saal 201
17.07.2023, 09:00 Uhr, Saal 201
24.07.2023, 09:00 Uhr, Saal 201
Sachverhalt:
Dem siebenundfünfzigjährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in der Zeit von Juni 2019 bis 23. November 2019 in Worms durch 25 selbständige Handlungen während der Führungsaufsicht gegen die ihm erteilte Weisung, keinen Kontakt zu weiblichen Personen unter 18 Jahren aufzunehmen, mit ihnen zu verkehren, sie zu beschäftigen, auszubilden oder zu beherbergen, verstoßen und dadurch den Zweck der Maßregel gefährdet zu haben. In einem Fall soll er hierzu tateinheitlich sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren vorgenommen haben. Dazu wiederum tateinheitlich soll er sexuelle Handlungen an einer Person vorgenommen haben und hierbei ausgenutzt haben, dass die Person nicht in der Lage gewesen sein soll, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern. Der Angeklagte soll aufgrund einer Vorverurteilung des Landgerichts Mainz wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren, deren Strafvollstreckung am 02.01.2012 erledigt gewesen sein soll, unter Führungsaufsicht gestanden haben, die zunächst für die Dauer von 5 Jahren angeordnet gewesen sein soll. Mit Beschluss vom 13.02.2017 soll diese Führungsaufsicht unbefristet verlängert worden sein. Ihm soll im Rahmen der Führungsaufsicht die vorgenannte Weisung erteilt worden sein. Trotz des Kontaktverbots und in Kenntnis einer etwaigen Strafbarkeit wegen Weisungsverstoßes soll der Angeklagte Kontakt zu vier minderjährigen Kindern einer Familie aufgenommen haben. Zunächst soll der Angeklagte die damals 12, 8, 7 und 4-jährigen Kinder der Familie in mindestens 25 Fällen in deren Wohnung oder Schrebergarten besucht oder telefoniert haben, sie alleine beaufsichtigt haben. An einem nicht näher bestimmbaren Abend sollen die vier Mädchen sich in seiner Wohnung aufgehalten haben, um dort zu übernachten, sollen aber dann bereits vor Mitternacht abgeholt worden sein. Der Angeklagte soll vor allem mit einer der Töchter auch über Whatsapp kommuniziert haben, sie über dieses Medium zu Fotografien von ihrem Bauch aufgefordert haben und sich gewünscht haben auch „das andere“ sehen zu wollen. Die Zeugin soll lediglich ein Bild von ihrem Bauchnabel übersendet haben. An einem nicht näher bestimmbaren Abend zwischen dem 28.09.2019 und dem 13.10.2019 soll der Angeklagte als Babysitter im Wohnhaus der Zeugin auf diese aufgepasst haben. Als er davon ausgegangen sein soll, dass die Zeugin geschlafen hat, soll er sich zu dieser ins Bett gelegt und sexuelle Handlungen an dieser vollzogen haben. Schließlich soll er von selbst von der Zeugin abgelassen haben.
Dienstag, 27. Juni 2023
5. Strafkammer (Große Strafkammer) - Saal 201
09:00 Uhr Betrug (5 KLs 3100 Js 2320/22)
Fortsetzung am: 07.07.2023, 09:00 Uhr, Saal 201
10.07.2023, 09:00 Uhr, Saal 201
19.07.2023, 09:00 Uhr, Saal 201
Sachverhalt:
Dem vierundsechzigjährigen Angeklagten wird vorgeworfen in der Zeit vom 15.05.2019 bis 28.11.2022 in 63 Fällen im Landkreis Alzey-Worms einen Betrug begangen zu haben, wobei er gewerbsmäßig gehandelt haben soll, es in 2 Fällen bei einem Versuch geblieben sein soll und er in einem Fall einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeigeführt haben soll. Spätestens im Mai 2019 soll der Angeklagte den Entschluss gefasst haben, sich eine fortlaufende Einnahmequelle zu verschaffen, indem er zahlreiche Personen unter der wahrheitswidrigen Behauptung, er lege das Geld mit großer Rendite für sie an, zur Übergabe bzw. Überweisung von beträchtlichen Geldbeträgen an ihn gebracht haben soll. In der Folgezeit soll der Angeklagte vornehmlich aus seinem Bekanntenkreis stammende Personen kontaktiert haben und diesen von der angeblichen Möglichkeit, mit großer Rendite in Geschäften mit Gold bzw. Edelsteinen anzulegen. Zu diesem Zweck sollen ihm die Zeugen insgesamt 667.483,98 Euro übergeben haben, die der Angeklagte nicht angelegt, sondern für eigene Zwecke verwendet haben soll.
Dienstag, 27. Juni 2023
1. Strafkammer (Große Strafkammer) - Saal 201
09:00 Uhr Versuch des Totschlags (1 Ks 3113 Js 30880/22)
Fortsetzung am: 28.06.2023, 09:00 Uhr, Saal 201
06.07.2023, 09:00 Uhr, Saal 201
10.07.2023, 09:00 Uhr, Saal 201
13.07.2023, 09:00 Uhr, Saal 201
Sachverhalt:
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in der Zeit vom 05.12.2020 bis 07.11.2022 in Mainz drei Fälle der Körperverletzung, wobei diese in einem Fall mittels eines gefährlichen Werkzeugs und einer das Leben gefährdenden Behandlung begangen worden sein soll und tateinheitlich hierzu den Versuch eines Totschlags begangen zu haben. Zudem werden ihm fünf Fälle der Bedrohung vorgeworfen.
Der Angeklagte soll mit der geschädigten Zeugin von 2020 bis März 2021 liiert gewesen sein und zusammengelebt haben. Gegen Ende der Beziehung soll es zu zwei tätlichen Übergriffen zu Lasten der Zeugin gekommen sein. Ein Streit über die Verwendung von Haushaltsgeld soll in der Folge dazu geführt haben, dass der Angeklagte die Zeugin mehrfach mit der Faust im Gesicht, am Oberarm und im Bereich der Rippen geschlagen haben soll. Die Zeugin soll Hämatome und Schmerzen davongetragen haben. Drei Monate später soll der Angeklagte die geschädigte Zeugin mit der flachen Hand mehrfach auf das Ohr und ins Gesicht geschlagen haben, weil diese sich geweigert haben soll, ihm ihr Mobiltelefon zu geben. Nach der Trennung soll der Angeklagte die geschädigte Zeugin mehrfach kontaktiert haben, sie und einer Vielzahl von gemeinsamen Bekannten sexuelle Kontakte miteinander gehabt zu haben und diese bedroht zu haben. Einen der Bekannten soll der Angeklagte ebenfalls im Verdacht gehabt haben, sexuelle Kontakte mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin gehabt zu haben. Um diesen zu treffen, soll er sich zu einer Lokalität in Mainz begeben haben, mit dem Entschluss, den Zeugen mittels eines mitgeführten Messers mit einer Klingenlänge von 9cm anzugreifen und tödlich zu verletzten. In Umsetzung dieses Tatentschlusses soll der Angeklagte drei Stiche in Richtung des Oberkörpers des Zeugen ausgeführt haben. Als der Zeuge sich erfolglos zu wehren versucht habe, habe der Angeklagte eine weitere Stichbewegung ausgeführt, die nur knapp den Kopf-/Halsbereich verfehlt habe. Dem zeugen sei es sodann gelungen, zu flüchten, wobei der Angeklagte ihm gefolgt sein soll. Der geschädigte Zeuge soll im weiteren Verlauf eine Schreckschusswaffe gezogen und zwei Schüsse auf den Angeklagten abgegeben haben, so dass dieser geflohen sein soll. Der geschädigte Zeuge soll Stichverletzungen im Bauchbereich erlitten haben, und habe notoperiert werden müssen. Der Angeklagte soll nicht verletzt worden sein.
Donnerstag, 29. Juni 2023
1. Strafkammer (Große Strafkammer) - Saal 201
09:00 Uhr Verbrechens nach § 29a BtMG (1 KLs 3300 Js 29994/20)
Fortsetzung am: 04.07.2023, 09:00 Uhr, Saal 201
05.07.2023, 09:00 Uhr, Saal 201
Sachverhalt:
Gegenstand der Anklage ist ein Verfahren gegen 3 Angeklagte. Zwei der Angeklagten wird vorgeworfen, am 14.11.2020 gemeinschaftlich handelnd Betäubungsmittel in nicht geringer Menge unerlaubt eingeführt zu haben (Fall 1) und dem dritten Angeklagten wird vorgeworfen mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben (Fall 2).
In Fall 1 sollen zwei der Angeklagten die Abrede getroffen haben, sich aus den Niederlanden Heroin zum gewinnbringenden Weiterverkauf zu beschaffen und nach Deutschland einzuführen. Sie sollen am besagten Tattag in die Niederlande gefahren sein und dort Heroin in einer Gesamtmenge von 200,42 g übergeben bekommen haben und wieder nach Deutschland eingereist sein. Nach der Einreise sollen sie mit dem eingeführten Heroin festgenommen worden sein.
Im zweiten Fall der Anklage soll nach der Festnahme der beiden anderen Angeklagten die Wohnung des dritten Angeklagten im Landkreis Mainz-Bingen und ein ihm zuzuordnender Lagerraum durchsucht worden sein. Dort sollen diverse Betäubungsmittel u.a. Amphetamin, Haschisch, Marihuana, Kokain und MDMA, die den Grenzwert zur nicht geringen Menge von Betäubungsmittel um ein Vielfaches überschritten haben sollen, sichergestellt worden sein.
Berufungsverfahren:
Donnerstag, 01. Juni 2023
6. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 14
09:00 Uhr Betrug (6 NBs 3200 Js 29615/20)
11:00 Uhr Betrug (6 NBs 3200 Js 28897/21)
13:30 Uhr Fahrlässige Körperverletzung (6 NBs 3200 Js 15019/22)
2. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 111
09:00 Uhr Diebstahl (2 NBs 3500 Js 24118/22)
11:00 Uhr Diebstahl (2 NBs 3500 Js 32763/21)
14:00 Uhr Erschleichen von Leistungen (2 NBs 3500 Js 13805/22)
Montag, 05. Juni 2023
7. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 14
10:00 Uhr Körperverletzung (7 Ns 3300 Js 5257/21)
Dienstag, 06. Juni 2023
2. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 14
13:30 Uhr Insolvenzverschleppung (2 NBs 2050 Js 83759/18)
Montag, 12. Juni 2023
7. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 14
09:00 Uhr Betrug (7 NBs 3100 Js 18631/22)
13:30 Uhr Urkundenfälschung gem. § 267 Abs. 1 StGB (7 NBs 3200 Js 32224/21)
Dienstag, 13. Juni 2023
2. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 14
09:00 Uhr Belohnung und Billigung von Straftaten (2 Ns 6 Js 589/22)
13:30 Uhr Trunkenheit im Verkehr (2 NBs 3200 Js 15789/22)
Donnerstag, 15. Juni 2023
6. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 14
09:00 Uhr Vergehens nach § 52 Abs. 3 Waffengesetz (6 Ns 3200 Js 9551/20)
2. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 111
09:00 Uhr Trunkenheit im Verkehr (2 NBs 3200 Js 22391/21)
13:30 Uhr Geldwäsche (2 Ns 3200 Js 12169/20)
Montag, 19. Juni 2023
7. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 14
14:00 Uhr Raub (7 NBs 3500 Js 12542/22)
Dienstag, 20. Juni 2023
2. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 14
09:00 Uhr Vorbereitung der Fälschung von amtlichen Ausweisen (2 NBs 3200 Js 5693/22)
13:30 Uhr Trunkenheit im Verkehr u.a. (2 Ns 3200 Js 6180/22)
Donnerstag, 22. Juni 2023
2. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 111
09:00 Uhr Vergewaltigung (2 Ns 3100 Js 30391/19)
6. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 14
09:00 Uhr Fahrens ohne Fahrerlaubnis u.a. (6 Ns 3200 Js 34871/21)
13:30 Uhr Vergehens nach § 29 BtMG (6 Ns 3300 Js 15087/21)
Dienstag, 27. Juni 2023
2. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 14
09:00 Uhr Diebstahl (2 NBs 3500 Js 30746/22)
Donnerstag, 29.06.2023
6. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 14
09:00 Uhr Betrug (6 NBs 3200 Js 29615/20)
2. Strafkammer (kleine Strafkammer ) – Saal 111
09:00 Uhr Versammlung mit Vermummung (2 Ns 3100 Js 9229/22)
FORTSETZUNGSTERMINE BEREITS BEGONNENER STRAFVERFAHREN:
5. Strafkammer (Große Strafkammer) – Saal 201
Beginn des Verfahrens: 24.05.2023 (sexueller Missbrauch von Kindern –
5 KLs 3100 Js 29601/21)
Fortsetzungen am: 26.05.2023, 09:00 Uhr, Saal 201
01.06.2023, 09:00 Uhr, Saal 201
5. Strafkammer (Große Strafkammer) – Saal 201
Beginn des Verfahrens: 25.05.2023 (schwerer Raub – 5 KLs 3300 Js 29827/22)
Fortsetzungen am: 12.06.2023, 13:30 Uhr, Saal 201
20.06.2023, 09:00 Uhr, Saal 201
21.06.2023, 09:00 Uhr, Saal 201
5. Strafkammer (Große Strafkammer) – Saal 201
Beginn des Verfahrens: 22.05.2023 (sexueller Missbrauch von Kindern – 5 KLs 3100 Js 19173/21)
Fortsetzungen am: 25.05.2023, 13:30 Uhr, Saal 201
15.06.2023, 09:00 Uhr, Saal 201
16.06.2023, 09:00 Uhr, Saal 201
22.06.2023, 09:00 Uhr, Saal 201
26.06.2023, 09:00 Uhr, Saal 201
28.06.2023, 09:00 Uhr, Saal 201
06.07.2023, 09:00 Uhr, Saal 201
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