Erstinstanzliche Verfahren:
Montag, 09. Januar 2023
5. Strafkammer (große Strafkammer) – Saal 201
09:30 Uhr unerlaubten Handeltreibens mit, Herstellen, Abgeben oder Besitz von BtM in nicht geringer Menge (5 KLs 3300 Js 16653/22)
Fortsetzungen am: 24.01.2023, 09:30 Uhr, Saal 201
31.01.2023, 09.30 Uhr, Saal 201
17.02.2023, 09.30 Uhr, Saal 201
Sachverhalt:
Den beiden 32- und 37-jährigen Angeklagten wird im Zeitraum 21.06.2022 bis 11.07.2022 in Mainz unerlaubter Handel mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge vorgeworfen.
Die Angeklagten sollen vereinbart haben, gemeinsam Marihuana, Amphetamin und Kokain zu verkaufen, um sich eine Einnahmequelle zu schaffen. Der 32-jährige Angeklagte sollte Kunden gewinnen und die Betäubungsmittel an diese übergeben, welcher er zuvor von dem 37-jährigen Angeklagten, der diese lagern sollte, erhalten sollte.
Am 11.07.2022 soll der 32-jährige Angeklagte einem nicht offen ermittelnden Polizeibeamten eine Menge von 50g. Marihuana zum Preis von 250 € angeboten haben. In Beisein diesen Zeugen soll der 37-jährige Angeklagte dem 32-Jährigen das Marihuana aus einem Lagerraum übergeben haben. Im Rahmen einer Durchsuchung der Lagerräume sollen zudem rund 950g Marihuana, 2800g Haschisch und 780g Amphetamin, 33g Kokain sowie 9 Ecstasytabletten aufgefunden worden sein.
Beide Angeklagte sind bereits, auch einschlägig, strafrechtlich in Erscheinung getreten. Der 32-jährige Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen bisher nicht eingelassen. Der 37-jährige Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren unterschiedliche Angaben gemacht, die Vorwürfe unter anderem auch bestritten.
Mittwoch, 11. Januar 2023
5. Strafkammer (große Strafkammer) – Saal 201
09.00 Uhr Körperverletzung (5 KLs 3500 Js 30428/20)
Fortsetzungen am: 17.01.2023, 09.00 Uhr, Saal 201
19.01.2023, 09.00 Uhr, Saal 201
27.01.2023, 09.00 Uhr, Saal 201
01.02.2023, 09.00 Uhr, Saal 201
Sachverhalt:
Es handelt sich um ein sogenanntes Sicherungsverfahren (§ 413 StPO), bei welchem sich aufgrund bestehender Schuldunfähigkeit oder verminderter Schuldfähigkeit des Angeklagten die Frage stellt, ob eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden muss.
Dem 36-jährigen Angeklagten wird zweifache Körperverletzung vorgeworfen am 03.09.2020 und am 17.09.2020 in Mainz vorgeworfen.
Am 03.09.2020 soll es im Rahmen eines Klinikaufenthaltes zwischen dem Angeklagten und einer Krankenschwester zu einer Streitigkeit gekommen sein. Ein Krankenpfleger soll seiner Kollegin zur Hilfe gekommen sein und versucht haben, den Angeklagten zu fixieren. Der Angeklagte soll die Finger des Zeugen ergriffen und ruckartige eine Drehbewegung ausgeführt haben. Hierdurch soll der Mittelhandknochen des Zeugen gebrochen sein. Er soll den Zeugen sodann in den „Schwitzkasten“ genommen und zu Boden gedrückt haben. Durch das Eingreifen weiterer Zeugen soll der Angeklagte sodann fixiert worden sein.
Am 17.09.2020 soll es zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Betroffenen und einem Mitpatienten gekommen sein. Ein Arzt soll hinzugekommen sein und das Alarmsystem betätigt haben und den Angeklagten aufgefordert haben, in sein Zimmer zu gehen. Als der Angeklagte dem nicht nachgekommen sein soll, soll der Arzt versucht haben, diesen in das Zimmer hinein zu schieben. Der Angeklagte soll dabei die linke Hand des Arztes ergriffen, seine Faust um zwei Finger geschlossen und ruckartig an diesen gedreht haben, um diese zu brechen. Aufgrund der Latexhandschuhe des Arztes soll der Angeklagte abgerutscht sein. Der Angeklagte soll mithilfe weiterer Zeugen sodann fixiert worden sein. Der Arzt soll Schmerzen in den Fingern erlitten haben.
Der Angeklagte ist nicht vorbestraft. Er hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen.
Montag, 16. Januar 2023
1. Strafkammer (große Strafkammer) – Saal 201
09.00 Uhr Versuch des Mordes (1 Ks 3111 Js 14225/22)
Fortsetzungen am: 23.01.2023, 09.00 Uhr, Saal 201
02.02.2023, 09.00 Uhr, Saal 201
16.02.2023, 09.00 Uhr, Saal 201
28.02.2023, 09.00 Uhr, Saal 201
Sachverhalt:
Dem 43-jährigen Angeklagten wird versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Er soll am 28.05.2022 die Wohnung seiner Mutter und seines Bruders in Mainz aufgesucht haben. Er soll nach seinem Bruder das Wohnzimmer betreten haben. Dieser soll mit dem Rücken zu dem Angeklagten gestanden haben als dieser seinem Bruder einen wuchtigen Schlag oder Stich auf den Hinterkopf versetzt haben soll. Im Anschluss soll der Angeklagte mindestens fünf Mal in Tötungsabsicht mit einem Küchenmesser auf seinen Bruder eingestochen haben. Er soll dabei die Nierenarterie nur knapp verfehlt und die Niere erheblich verletzt haben. Er soll hierbei gerufen haben, dass er seinen Bruder umbringen wolle. Die beiden hinzukommenden Zeuginnen sollen den Angeklagten sodann festgehalten haben, sodass der Bruder aus der Wohnung geflohen sein soll. Der Angeklagte soll sich dann losgerissen und dem Bruder mit dem Messer weiter gefolgt sein. Hierbei soll er weiter seien Tötungsabsicht geäußert haben. Aufgrund zahlreicher Passanten auf der Straße soll er von seinem Vorhaben jedoch dann abgelassen haben.
Der Angeklagte ist bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er hat sich zur Sache nicht eingelassen.
3. Strafkammer (große Strafkammer) – Saal 201
09.00 Uhr Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion (3 KLs 3300 Js 1636/22 jug)
Fortsetzungen am: 23.01.2023, 14.00 Uhr, Saal 201
01.02.2023, 14.00 Uhr, Saal 201
02.02.2023, 09.00 Uhr, Saal 201
06.02.2023, 14.00 Uhr, Saal 201
07.02.2023, 09.00 Uhr, Saal 201
14.02.2023, 09.00 Uhr, Saal 201
16.02.2023, 09.00 Uhr, Saal 201
Sachverhalt:
Dem 20-jährigen Angeklagten wird Beihilfe zum Diebstahl sowie zur Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion vorgeworfen.
Kurz vor dem 05.01.2022 soll ein gesondert Verfolgter mit weiteren bisher unbekannten Mittätern zu dem Entschluss gelangt sein, sich eine Einnahmequelle durch die Sprengung von Geldautomaten zu verdienen. Die Aufgabe des Angeklagten soll hierbei gewesen sein, Fahrzeuge anzumieten, die zur Tatausführung genutzt werden sollten.
Hierfür soll der Angeklagte am 31.12.2021 einen BMW M 5 angemietet und diesen einem Zeugen auf einem Mitfahrerparkplatz in Waldlaubersheim übergeben haben. Unter Nutzung dieses PKW soll es sodann am 05.01.2022 und 09.01.2022 zu Geldautomatensprengungen in Höhr-Grenzhausen und in Gensingen gekommen sein.
Am 10.02.2022 soll der Angeklagte ein Mühlheim an der Ruhr einen PKW Audi RS 6 Avant gemietet haben. In Oberhausen soll er das Fahrzeug einem bisher Unbekannten übergeben haben. Der PKW soll am 14.02.2022 im Rahmen der Sprengung eines Geldautomaten in Daun genutzt worden sein.
Lediglich in einem Fall sollen die Täter Bargeld in Höhe von rund 3000 € erlangt haben.
Der Angeklagte ist bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten. Er hat sich im Wesentlichen zu den Tatvorwürfen bisher nicht eingelassen.
Montag, 17. Januar 2023
1. Strafkammer (große Strafkammer) – Saal 201
09.00 Uhr gefährlicher Körperverletzung (1 KLs 3441 Js 24989/19 jug (2))
Fortsetzungen am: 18.01.2023, 09.00 Uhr, Saal 201
26.01.2023, 09.00 Uhr, Saal 201
15.02.2023, 09.00 Uhr, Saal 201
Sachverhalt:
Den beiden 23-jährigen Angeklagten wird gefährliche Körperverletzung am 10.06.2019 in Mainz vorgeworfen. Aufgrund dessen wurden Sie durch die 3. Strafkammer mit Urteil vom 26.06.2020 bereits zu einer Jugendeinheitsstrafe von 2 Jahren bzw. die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Im Rahmen der eingelegten Revision hat der Bundesgerichtshof die allerdings Sache zu erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückgewiesen.
Den beiden Angeklagten wird vorgeworfen, sie seien am 10.09.2019 gegen 04:00 Uhr in der Kaiserstraße in Mainz ohne Anlass auf einen Zeugen losgegangen. Sie sollen mit einer Bier- und Whiskeyflasche auf den Zeugen eingeschlagen haben. Nachdem die Flaschen zerbrochen sein sollen, sollen sie mit den Scherben auf den Zeugen eingestochen haben. Sie sollen ihn hiermit am Bauch, den Rippen, den Armen und dem Hals getroffen haben. Als ein weiterer Zeuge zur Hilfe gekommen sein soll, sollen die Angeklagten diesen weggeschubst und weiter auf den Geschädigten eingeschlagen und eingetreten haben. Der Geschädigte soll zahlreiche Prellungen und Hämatome sowie 20 Stich- und Schnittverletzungen erlitten haben.
Beide Angeklagten sind – auch einschlägig – vorbestraft. Die Angeklagten haben sich in der vorangegangenen Verhandlung vor der 3. Strafkammer zur Sache eingelassen.
Mittwoch, 18. Januar 2023
3. Strafkammer (große Strafkammer) – Saal 201
09.00 Uhr Vollrausch (3 KLs 3112 Js 35120/20)
Fortsetzungen: 23.01.2023, 09.00 Uhr, Saal 201
25.01.2023, 09.00 Uhr, Saal 201
30.01.2023, 09.00 Uhr, Saal 201
01.02.2023, 09.00 Uhr, Saal 201
06.02.2023, 09.00 Uhr, Saal 201
08.02.2023, 09.00 Uhr, Saal 201
13.02.2023, 09.00 Uhr, Saal 201
15.02.2023, 09.00 Uhr, Saal 201
22.02.2023, 09.00 Uhr, Saal 201
27.02.2023, 09.00 Uhr, Saal 201
Sachverhalt:
Dem 29-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen unerlaubter Erwerb von Betäubungsmittel erworben, Besitz von Betäubungsmittel ohne Erlaubnis sowie Vollrausch vorgeworfen.
Am 17.11.2020 soll sich der Angeklagte mit einer Zeugin für das darauffolgende Wochenende verabredet haben, unter anderem um Betäubungsmittel zu konsumieren. Zu diesem Zweck soll der Angeklagte am 20.11.2020 Amphetamin erworben haben.
Am selben Tag soll sich der Angeklagte in seinem Haus in Mainz mit der Zeugin getroffen und Amphetamin konsumiert haben. Anschließend sollen sie gemeinsam eine Feier besucht und dort weiteres Amphetamin und Kokain konsumiert haben. Zudem soll der Angeklagte einen Joint geraucht haben. Am Folgetag sollen sie sich wieder gemeinsam zum Haus des Angeklagten begeben haben. Dort sollen sie weitere verschiedene Betäubungsmittel im Laufe des Tages konsumiert haben. Die verschiedenen Betäubungsmittel sollen bei dem Angeklagten gegen Abend zu einem Rauschzustand und sodann zu einem akuten psychotischen Zustand geführt haben. Er soll in diesem Zustand davon ausgegangen sein, er habe einen Dämon in sich und die anwesende Zeugin würde ihn telepathisch kontrollieren wollen. Er soll daraufhin den Entschluss gefasst haben, die Zeugin zu töten. In dieser Absicht soll er ein Messer ergriffen und auf die Zeugin eingestochen haben. Er soll sodann in das Obergeschoss gerannt und aus dem Fenster des Hauses in den Hof gesprungen sein. Die Zeugin soll lebensgefährliche Verletzungen erlitten haben, jedoch nicht verstorben sein. Aufgrund der konsumierten Betäubungsmittel soll der Angeklagte zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig gewesen sein.
Der Angeklagte hat Angaben zur Sache gemacht. Ob der Angeklagte bisher strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, ist nicht bekannt.
Berufungsverfahren:
Montag, 02. Januar 2023
7. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 14
13.30 Uhr Volksverketzung (7 Ns 3100 Js 20214/20)
Dienstag, 03. Januar 2023
7. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 14
09:00 Uhr Diebstahls (7 Ns 3300 Js 37812/20)
Donnerstag, 05. Januar 2023
2. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 111
10:00 Uhr Betruges (2 Ns 3200 Js 31853/21)
13.00 Uhr Handels mit oder Herstellens von ober Abgabe von bzw. Besitz von nicht geringen Mengen BtM (2 Ns 3300 Js 6523/21)
6. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 14
09.00 Uhr Bedrohung u.a. (6 Ns 3200 Js 2079/21)
Montag, 09. Januar 2023
7. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 14
09:00 Uhr Mißhandlung von Schutzbefohlenen (7 Ns 3100 Js 17194/20)
Dienstag, 10. Januar 2023
2. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 14
09:00 Uhr Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte (2 Ns 3200 Js 3829/21 (2)
Donnerstag, 12. Januar 2023
2. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 111
09:00 Uhr Erschleichens von Leistungen (2 Ns 3500 Js 22407/21
Montag, 16. Januar 2023
7. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 14
13.300 Uhr Hausfriedensbruchs (7 Ns 3500 Js 34569/21)
Dienstag, 17. Januar 2023
2. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 14
09:00 Uhr Betruges (2 Ns 3100 Js 1412/22
13.30 Uhr Straßenverkehrsgefährdung (2 Ns 3200 Js 4765/22 (2)
Donnerstag, 19. Januar 2023
2. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 111
09:00 Uhr Betruges (2 Ns 3500 Js 33479/21)
Dienstag, 24. Januar 2023
2. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 14
09:00 Uhr gefährlicher Körperverletzung (2 Ns 3500 Js 3628/21)
Donnerstag, 26. Januar 2023
6. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 14
13.30 Uhr Vergehens nach § 29 BtMG (6 Ns 3300 Js 11971/22)
Montag, 30. Januar 2023
7. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 14
09.00 Uhr Betruges (7 Ns 3100 Js 22319/20)
Dienstag, 31. Januar 2023
2. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 111
09.00 Uhr Nötigung (2 Ns 3300 Js 34227/20)
3. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 201
09.00 Uhr Erschleichen von Leistungen
(3 Ns 3444 Js 80272/22 jug
FORTSETZUNGSTERMINE BEREITS BEGONNENER STRAFVERFAHREN:
5. Strafkammer (große Strafkammer) – Saal 201
Beginn des Verfahrens: 22.11.2022 (Vergewaltigung - 5 KLs 3100 Js 30712/21)
Fortsetzungen am: 05.01.2023, 09.00 Uhr, Saal 201
10.01.2023, 10.15 Uhr, Saal 201
12.01.2023, 09.00 Uhr, Saal 201
13.01.2023, 09.00 Uhr, Saal 201
7. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 14
Beginn des Verfahrens: 03.01.2023 (Diebstahls - 7 Ns 3300 Js 37812/20)
Fortsetzung am: 18.01.2023, 09.00 Uhr, Saal 14
** Ende der Liste **