Terminübersicht Februar 2026

Terminübersicht der vor dem Landgericht Mainz stattfindenden Strafverfahren
für den Zeitraum vom 01.02.2026 bis zum 28.02.2026

(Stand: 20.01.2026)

 

Erstinstanzliche Verfahren:

 

Dienstag, 03. Februar 2026

1. Strafkammer (große Strafkammer) – Saal 201 

09:00 Uhr Versuch d. Brandstiftung (1 KLs 3300 Js 21070/25)

Fortsetzungen am:  

10.02.2026, 09:00 Uhr, Saal 201

11.02.2026, 09:00 Uhr, Saal 201

20.02.2026, 09:00 Uhr, Saal 201

Sachverhalt:

Das Sicherungsverfahren richtet sich gegen einen 27-jährigen Beschuldigten, der nach Auffassung der Staatsanwaltschaft zum Tatzeitpunkt an einer paranoiden Schizophrenie gelitten habe.

Anfang Januar 2025 soll der Beschuldigte krankheitsbedingt in einem Mehrparteienhaus in Bingen mehrere Wohnungseingangstüren sowie die Hauseingangstür, die jeweils aus Glaselementen bestanden, beschädigt haben, indem er diese zerschlug. Zudem soll er mit einem Messer eine weitere Wohnungstür aus Holz beschädigt haben. Der hierdurch entstandene Gesamtschaden wird auf etwa 1.500 € geschätzt.

Im August 2025 soll sich der Beschuldigte zu einer firmeninternen Tankstelle in Ingelheim begeben haben. Dort habe er – ebenfalls mutmaßlich unter dem Einfluss seiner psychischen Erkrankung – um eine Zapfsäule eine brennbare Flüssigkeit verschüttet und eine Zündspur gelegt, die er anschließend entzündet habe. Aus nicht mehr feststellbaren Gründen sei das Feuer jedoch nach kurzer Zeit erloschen, ohne dass sich das in der Zapfsäule befindliche Benzin – wie vom Beschuldigten vorgesehen – im weiteren Verlauf entzündet habe. Durch den Vorfall sei ein Sachschaden in Höhe von insgesamt 75.000 € entstanden.

Der Angeklagte ist in einem psychiatrischen Krankenhaus vorläufig untergerbacht.

 

Mittwoch, 04. Februar 2026

5. Strafkammer (große Strafkammer) - Saal 201

09:30 Uhr Verbrechen nach § 29a BtMG (5 KLs 3300 Js 1592/25)

Fortsetzungen am: 

06.02.2026, 09:00 Uhr, Saal 201

20.02.2026, 09:00 Uhr, Saal 201

24.02.2026, 09:30 Uhr, Saal 201

27.02.2026, 09:00 Uhr, Saal 201

Sachverhalt:

Den drei Angeklagten im Alter zwischen 46 und 57 Jahren wird u.a. bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie (entgegen § 2 Abs. 1 Nr. 4 KCanG) gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge vorgeworfen.

Die Angeklagten sollen im Tatzeitraum Oktober 2024 bis Mai 2025 in Wöllstein und anderenorts in erheblichem Umfang mit Cannabis und Amphetamin Handel getrieben haben. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll jede der drei angeklagten Personen eine abgegrenzte Rolle innerhalb der Zusammenarbeit übernommen haben. Einer Angeklagten wird vorgeworfen, die aus den Drogengeschäften erzielten Kaufpreiszahlungen verwahrt und die Geldmittel für den weiteren Betäubungsmittelhandel verwaltet zu haben. Ein weiterer Angeklagter soll für die Beschaffung von Betäubungsmitteln und Cannabis, verantwortlich gewesen sein, diese in seiner Wohnung in Wöllstein gelagert und von dort aus veräußert haben. Dem dritten Angeklagten wird zur Last gelegt, die beschafften Betäubungsmittel im Straßenhandel vertrieben sowie unter anderem als Drogenkurier tätig gewesen zu sein.

Insgesamt liegen dem Anklagevorwurf 38 Taten zugrunde. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Taterträge von insgesamt ca. 100.000 € einzuziehen sind.

Die Angeklagten befinden sich seit Anfang Mai 2025 in Untersuchungshaft.

 

Donnerstag, 05. Februar 2026

1. Strafkammer (große Strafkammer) – Saal 201

09:00 Uhr Vergehen nach § 29 BtMG (1 KLs 3300 Js 10010/25)

Fortsetzung am: 13.02.2026, 09:00 Uhr, Saal 201

Sachverhalt:

Diesem Anklagevorwurf liegt bewaffnetes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie bewaffnetes Handeltreibens mit Cannabis in nicht geringer Menge zugrunde. 

So soll der 22-jährige Angeklagte in Bodenheim Anfang September 2025 einem nicht öffentlich ermittelnden Polizeibeamten (nöeP) fünf Gramm Kokain zum Preis von 300 € verkauft haben. Einige Tage später habe der Angeklagte dem nöeP weitere 60 Gramm Kokain zum Preis von 2.500 € verkauft. Bei seiner Festnahme konnten bei ihm zudem weitere 7 Gramm Kokain sowie 66 Gramm Haschisch, ein Pfefferspray sowie ein Minibeil und ca. 100 € Bargeld sichergestellt werden.

Im Zuge der sodann erfolgten Wohnungsdurchsuchung konnten die Polizeibeamten darüber hinaus rund 190 Gramm Kokain, weitere ca. 55 Gramm Haschisch sowie 1.700 € Bargeld sicherstellen. In unmittelbarer Zugriffsnähe zu den Betäubungsmitteln sollen sich ein sog. Karambitmesser, ein Elektroschocker sowie eine Gaspistole und ein Baseballschläger befunden haben. Diese Gegenstände wurden ebenfalls sichergestellt.

Der Angeklagte befindet sich seit dem 11.03.2025 in Untersuchungshaft.

Begriffserklärung: Bei nicht öffentlich ermittelnden Polizeibeamten handelt es sich um einen/eine in Zivil auftretenden Polizisten/Polizistin, der/die seine/ihre Dienststellung nicht sichtbar macht, ohne dass er/sie unter einer dauerhaften erfundenen Identität – wie dies bei sog, Verdeckten Ermittlern (VE) der Fall ist – agiert.

 

Donnerstag, 12. Februar 2026

1. Strafkammer (große Strafkammer) – Saal 201

09:00 Uhr Versuch d. Totschlag u.a. (1 KLs 3112 Js 5127/23) 

Dem 44-jährigen Angeklagten wird versuchte Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Er soll im Zuge einer Streitigkeit – konkret soll es sich um eine Forderung aus einem Tausch- bzw. Kaufgeschäft gehandelt haben – Ende Februar 2023 auf einer Baustelle in Mainz einen Kollegen mit einem Messer attackiert und damit auf den Oberkörper des Zeugen eingestochen haben. Durch Abwehrhandlungen des Zeugen soll es zu einer Schnittverletzung an der linken Hand des Geschädigten gekommen sein. Darüber hinaus habe der Zeuge kleinere Verletzungen im Hüftbereich sowie Rücken und Schulterblatt erlitten. Aufgrund der Gegenwehr und robusten Kleidung des Geschädigten seien darüberhinausgehende Verletzungen verhindert worden. Während des Geschehens sei zudem eine auf der Baustelle eingesetzte Security-Kraft zur Hilfe geeilt und habe Pfefferspray in das Gesicht des Angeklagten gesprüht, der aufgrund der Wirkung des Pfeffersprays durch den Geschädigten zu Boden gebracht worden sei. Zwei weitere Zeugen haben ebenfalls in das Gerangel eingegriffen und sollen den Angeklagten und den Geschädigten auseinandergezogen haben. Der Angeklagte habe sodann versucht, erneut auf den Angeklagten mit dem Messer loszugehen, wobei zwischenzeitlich Polizeibeamten auf das Geschehen aufmerksam geworden seien und den Angeklagten aufgefordert haben, das Messer fallen zu lassen. Der Angeklagte sei schließlich geflüchtet und habe kurze Zeit später aufgegriffen werden können.

Fortsetzungen am: 

18.02.2026, 09:00 Uhr, Saal 201

19.02.2026, 09:00 Uhr, Saal 201

25.02.2026, 09:00 Uhr, Saal 201

26.02.2026, 09:00 Uhr, Saal 201

 

Dienstag, 24. Februar 2026

1. Strafkammer (große Strafkammer) – Saal 201

09:00 Uhr schweren Raubes u.a. (1 KLs 3200 Js 23189/25) 

Der Angeklagte soll im August 2025 zwei Zeugen in Worms zunächst Haschisch zum Kauf angeboten haben. Nachdem diese das Angebot abgelehnt haben, habe der Angeklagte im weiteren Verlauf zwei Ketten (u.a. eine Goldkette im Wert von ca. 3.500 €), die einer der Zeugen um den Hals getragen habe, anschauen wollen. Als der Zeuge sodann die Ketten unter seine Kleidung habe legen wollen, habe der Angeklagte nach den Ketten gegriffen und diese vom Hals des Zeugen gerissen. Da der Zeuge versucht habe, die Kette aus der Hand des Angeklagten zurückzuerlangen, sei es zu einem Gerangel zwischen dem Angeklagten und den beiden Zeugen gekommen. Der Angeklagte soll sodann zwei ebenfalls anwesende – gesondert verfolgte – Personen zur Hilfe gerufen haben. Nachdem diese hinzugetreten seien, sollen die beiden Zeugen von dem Angeklagten aus Angst abgelassen haben. Infolge der Auseinandersetzung soll sich der durch die Tat geschädigte Zeuge eine blutende Verletzung am Finger zugezogen und Brustschmerzen erlitten haben. Während der Tat soll der Angeklagte in seiner Kleidung sowie in seinem Mund verborgen jeweils eine Rasierklinge bei sich geführt haben.

Die Zeugen sollen daraufhin die Verfolgung des Angeklagten aufgenommen haben, wobei einer der Zeugen dem Angeklagten mit seinem Pkw folgte. Als das Fahrzeug verkehrsbedingt zum Stillstand gekommen sein soll, sei der Angeklagte mit einer Rasierklinge in der Hand an die Fahrerseite des Pkw herangetreten. Der Zeuge habe dem Angeklagten die Rasierklinge zunächst aus der Hand schlagen können. Anschließend soll der Angeklagte eine weitere, zuvor in seinem Mund verborgene Rasierklinge hervorgeholt, nach der am Handgelenk des Zeugen befindlichen Uhr gegriffen und mit der Klinge gezielt in Richtung des Halses des Zeugen gestochen haben. Dem Zeugen sei es jedoch gelungen, den Angriff abzuwehren und die Uhr zu behalten, auch indem er das Fahrzeug, in dem er sich noch befunden habe, auf den Angeklagten zulenkte und beschleunigte. Der Zeuge soll infolge des Angriffs Schnittverletzungen an der Hand erlitten haben. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft war die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten aufgrund einer Persönlichkeitsstörung zum Tatzeitpunkt erheblich vermindert.

Nachdem der Angeklagte sowie die beiden gesondert verfolgten Personen noch am selben Abend aufgegriffen werden konnte, sei im Blut des Angeklagten u.a. Amphetamin, Cannabis sowie MDMA und mehrere Psychopharmaka nachgewiesen worden.


Der Angeklagte befindet sich seit dem 26.08.2025 in Untersuchungshaft.

Fortsetzungen am: 

03.03.2026, 09:00 Uhr, Saal 201

06.03.2026, 09:00 Uhr, Saal 201

09.03.2026, 09:00 Uhr, Saal 201

 

Mittwoch, 25. Februar 2026

3. Strafkammer (große Strafkammer) – Saal 201

09:30 Uhr Verbrechen nach § 29a BtMG (3 KLs 3300 Js 37133/20)

Die Staatsanwaltschaft beschuldigt die drei Angeklagten im Alter von 35 bis 41 Jahren unter anderem, mehrfach illegal mit Drogen in größeren Mengen gehandelt zu haben bzw. dabei geholfen zu haben.

So wird dem Hauptangeklagten vorgeworfen, im Juli 2020 seinen noch minderjährigen Bruder damit beauftragt zu haben, bei einem gesondert verfolgten Abnehmer in Mainz Ecstasytabletten abzuholen, was dieser auch getan habe. Die insgesamt 464 Tabletten seien im Rahmen einer Polizeikontrolle schließlich sichergestellt worden.

Ebenfalls im Sommer 2020 soll der Hauptangeklagte 15 Kilogramm Amphetamin selbst hergestellt haben. Dabei sei er durch einen der beiden anderen Angeklagten unterstützt worden, indem dieser für den Hauptangeklagten Flaschen eines für die Herstellung benötigten Ausgangsstoffes abgeholt habe. Da der Hauptangeklagte das so hergestellte Amphetamin an einen Abnehmer nach Homburg habe bringen wollen, habe ihn die weitere Angeklagte – in Kenntnis der Gesamtumstände – mit ihrem Pkw dorthin gefahren. Der Hauptangeklagte habe durch dieses Geschäft 15.000 € erlangt. Kurze Zeit später habe er von demselben Abnehmer weitere 10.000 € erhalten, um den Restbetrag aus dem Betäubungsmittelgeschäft sowie andere Geschäfte auszugleichen.

An einem weiteren Tag im August 2020 soll der Hauptangeklagte einer gesondert verfolgten Person weitere 1 Kilogramm Amphetamin geliefert haben. Hierbei habe ihn der weitere Angeklagte unterstützt, indem er ihn zum Abnehmer gefahren habe. Der Hauptangeklagte soll für die gelieferten Betäubungsmittel 3.500 € als Kaufpreis erhalten haben. Die Betäubungsmittel konnten sichergestellt werden.

Darüber hinaus soll der Hauptangeklagte in einer Gartenlaube in Mainz ca. 125 Gramm selbst hergestelltes Amphetamin und ca. 10 Gramm MDMA deponiert haben, die zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt waren. 

Der Hauptangeklagte soll durch die Taten insgesamt 28.500 € erlangt haben, welche die Staatsanwaltschaft einziehen möchte. 

 

 

Berufungsverfahren:

Dienstag, 03. Februar 2026

2. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 14

09:00 Uhr Beleidigung (2 NBs 3500 Js 9888/23)

13:30 Uhr Körperverletzung (2 NBs 3500 Js 16473/24)

3. Strafkammer (kleine Jugendkammer) – Saal 201

09:30 Uhr Erschleichen von Leistungen (3 NBs 3444 Js 81880/24 jug)

13:00 Uhr gefährliche Körperverletzung (3 NBs 3100 Js 3934/25 jug) 

 

Donnerstag, 05. Februar 2026

2. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 111 

09:00 Uhr Verbreitung kinderpornographischer Schriften (Verschaffung oder Besitz) (2 NBs 3100 Js 17128/21)

13:30 Uhr Verbrechen nach § 34 Abs. 4 Konsumcannabisgesetz  (2 NBs 3300 Js 25688/23)

 

Dienstag, 10. Februar 2026

2. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 14

13:30 Uhr Betrug (2 NBs 3500 Js 5351/25)

 

Donnerstag, 12. Februar 2026

2. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 111

09:00 Uhr Diebstahl u.a. (2 NBs 3500 Js 12334/21)

 

6. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 14

13:30 Uhr Fahren ohne Fahrerlaubnis u.a. (6 NBs 3200 Js 23230/24)

 

Donnerstag, 19. Februar 2026 

2. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 111

09:00 Uhr Trunkenheit im Verkehr u.a. (2 NBs 3200 Js 27543/24)

 

13:30 Uhr Bankrott (2 NBs 2050 Js 14342/24) 

 

6. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 14

09:00 Uhr Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung unter Ausnutzung einer Lage zur mangelnden Willensbildung oder -äußerung (6 NBs 3100 Js 26659/24) 

 

Montag, 23. Februar 2026

7. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 14

09:00 Uhr Besitz kinderpornographischer Schriften (7 NBs 3100 Js 26825/23)

13:30 Uhr schwerer Raub u.a. (7 NBs 3500 Js 5073/25)

 

Dienstag, 24. Februar 2026

2. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 14

09:00 Uhr sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung (2 NBs 3100 Js 5278/23)

 

Donnerstag, 26. Februar 2026

2. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 111

09:00 Uhr Vergewaltigung (2 NBs 3100 Js 6992/25)

6. Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 14

09:00 Uhr Vergewaltigung (6 NBs 3100 Js 22875/22) 

 

 

FORTSETZUNGSTERMINE BEREITS BEGONNENER STRAFVERFAHREN:

 

 

Strafkammer (kleine Strafkammer) – Saal 111

  1. Beginn des Verfahrens: 27.01.2026 gefährliche Körperverletzung (2 NBs 3200 Js 34089/23)

Fortsetzung am 02.02.2026, 09:00 Uhr, Saal 111

5. Strafkammer (große Strafkammer) – Saal 201

Beginn des Verfahrens: 09.09.2025 Vergewaltigung u.a. (5 KLs 3100 Js 3224/24) 

Fortsetzungen am: 

02.02.2026, 09:30 Uhr, Saal 201

05.02.2026, 09:30 Uhr, Saal 201

23.02.2026, 09:30 Uhr, Saal 201

11.03.2026, 09:30 Uhr, Saal 201

18.03.2026, 09:30 Uhr, Saal 201

23.03.2026, 09:30 Uhr, Saal 201

 

5. Strafkammer (große Strafkammer) – Saal 201

Beginn des Verfahrens: 15.12.2025 Verbrechen nach §29a BtMG (5 KLs 3300 Js 22982/24)

Fortsetzung am 03.02.2026, 09:30 Uhr, Saal 201

 

3. Strafkammer (große Strafkammer) – Saal 201

Beginn des Verfahrens: 17.12.2025 Vergewaltigung (3 KLs 3100 Js 1341/24 jug) 

Fortsetzungen am:

09.02.2026, 09:00 Uhr, Saal 201

11.02.2026, 09:00 Uhr, Saal 201

24.02.2026, 09:30 Uhr, Saal 201

05.03.2026, 09:30 Uhr, Saal 201

 

5. Strafkammer (große Strafkammer) – Saal 201

Beginn des Verfahrens: 13.01.2026 schwerer Raub u.a.  (5 KLs 3100 Js 22937/24) 

Fortsetzung am 11.02.2026, 09:00 Uhr, Saal 201

                             

                               

 

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