Die Besetzung der Kammern und die Verteilung der richterlichen Aufgaben auf die einzelnen Kammern ist im Geschäftsverteilungsplan bestimmt.

Der Geschäftsverteilungsplan wird durch das Präsidium des Landgerichts, das aus dem Präsident und sechs gewählten Richterinnen und Richtern besteht, vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres für dessen Dauer beschlossen.

Der vollständige Geschäftsverteilungsplan liegt auf der Verwaltungsgeschäftsstelle des Landgerichts 1.OG, Zimmer 109, zur Einsicht aus.

Den Geschäftsverteilungsplan nebst den personellen und sachlichen Änderungen im Laufe des Jahres bieten wir als PDF-Dateien an.

Geschäftsverteilung 2024

1. Änderung

2. Änderung

3. Änderung

4. Änderung

Beachten Sie bitte, dass Sie zum Öffnen einer pdf-Datei ein spezielles Programm benötigen.

Eine Auswahl von entsprechenden Programmen erhalten Sie über Internet-Suchmaschinen.

 

Die Veröffentlichung des Geschäftsverteilungsplans im Internet erfolgt auf freiwilliger Basis als Service-Leistung des Landgerichts Mainz.

Eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht nicht.