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Das Landgericht Mainz bietet zweimal im Jahr ein dreiwöchiges Praktikum für Studierende der Rechtswissenschaften an (§ 2 Abs. 3 JAG Rheinland-Pfalz). Für ein erfolgreiches Praktikum sollten Sie die Zwischenprüfung bestanden haben oder sich mindestens im 4. Fachsemester befinden. Studenten, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können bei der Vergabe der Praktikumsplätze leider nicht berücksichtigt werden.

Die praktischen Studienzeiten finden jährlich im März und im September statt.

Bewerbungsschluss:

  • für die praktische Studienzeit im März: 15. Januar
  • für die praktische Studienzeit im September: 15. Juni

Das Bewerbungsformular und weitere Informationen zur praktischen Studienzeit finden  Sie auf der Internetseite des Ministeriums der Justiz.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung rechtzeitig an:

Herrn Präsidenten des Landgerichts
Diether-von Isenburg-Str.
55116 Mainz

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